Apart from 2 Words. I´m working on the questionmarks
1833 document
Zürcher, Johannes von Grub, sesshaft von Baden in Wolfhalden gegen
Schwank, Anna Magdalena, welche meist gegenwärtig
Copulation sei am 20 Ap(ril) 1830 erzeugten 3 Kinder
Zürcher verlangt von seinem Weibe geschieden zu werden da
sie wegen verdächtigem Umgang mit Ludwig Kriemler von
E.E.
? F 10 gebüßt worden sei, acta1833
...
Es sollen diese Eheleute halb geschieden sein, er soll F 10.48
und sie F 2.42 Gebühr bezahlen.
1834 document
Johannes Zürcher von Grub sesshaft in Wolfhalden gegen
Anna Magdalena Schwank, betreffend Scheidungsbegehen
Diese Eheleute wurden 1833 halb geschieden, weil die Schwank
sich der unerlaubten Umgang mit n.Kriemler sich schuldig gemacht
und deswegen bestraft wurde, und da Zürcher auf der Scheidung
besteht, so wird diese Eheband gänzlich aufgelöst.
Zum wiederverehelichungs falle hat er sich von Ehegauner Sie aber
vor Ehegericht zumelden. Gebühr hat er F 21,36, und sie F 5,24
zu entrichten
1835 document
In Sachen der
Anna Magdalena Schwank von Grub, abgeschiedener Wittwe des Johannes Zürcher
betreffend Gesuch um Copulationsbewilligung
hat ein kl(ein) Ehegericht
?
Es soll der Petentin mit Vorbehalt der Einwilligung der betreffenden
Ehegemeindebehörde, in ihrem Gesuch entsprochen sein.